Alkoholflaschne
Bild: Alkoholflaschen
Pünktlich zu Beginn von Karneval, Fasching, Fastnacht und Co. wird die Polizei im Stadt- und Landkreis Karlsruhe wieder verstärkt Alkohol- und Drogensünder kontrollieren.

Zu Fasching, der Zeit des närrischen Leichtsinns und der ausgelassenen Veranstaltungen, gehören für viele Narren Alkohol und in letzter Zeit vermehrt auch Drogen offenbar einfach dazu.

Kein Faschingsspaß ist es jedoch, sich angetrunken oder bekifft ans Steuer zu setzen. Denn Alkohol beziehungsweise Drogen und die Teilnahme am Straßenverkehr bleiben auch in der Faschingszeit eine überaus gefährliche Mischung.

So registrierte die Polizei im Stadt- und Landkreis Karlsruhe während der Faschingszeit im vergangenen Jahr 24 Verkehrsunfälle unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, bei denen insgesamt 19 Personen verletzt wurden. Bei den während der Faschingskampagne 2005 durchgeführten Kontrollen der Karlsruher Polizei standen 145 Personen als Führer eines Fahrzeugs unter Alkoholeinfluss. Darüber hinaus setzten sich 43 Personen ans Steuer, obwohl sie Drogen genommen hatten.

Die Polizei wird deshalb auch in diesem Jahr während der Faschingszeit verstärkt gegen Alkoholsünder im Straßenverkehr vorgehen und dabei auch ein besonderes Augenmerk auf Fahrer unter Drogenfluss richten. So richtig los geht es am kommenden Wochenende: Neben mehreren Großkontrollen wird die Polizei auch mobile Kontrollgruppen einsetzen. Da in den letzten Jahren bei Jugendlichen ein exzessiver Alkohol- und Drogengebrauch festzustellen war, der immer wieder auch Randale, Vandalismus und Schlägereien nach sich zog, werden die polizeilichen Kontrollmaßnahmen die Überwachung des Jugendschutzes mit einbeziehen.

Damit nach den tollen Tagen außer Konfetti nichts in den Schuhen bleibt, hier noch einige Tipps Ihrer Polizei:
  • Denken Sie auch in der Faschingszeit an Ihren Führerschein!
  • Hände weg von Alkohol, wenn Sie noch fahren müssen - von Drogen sowieso!
  • Bereits ab 0,3 Promille Alkohol im Blut können Sie mit dem Gesetz in Konflikt kommen und Ihren Führerschein verlieren! Übrigens: Bei Drogen gibt es keinen Grenzwert!
  • Ab 0,3 Promille Alkohol im Blut steigt Ihr Unfallrisiko um das 1,2-fache, ab 0,8 Promille um das Vierfache und ab 1,1 Promille um das Zehnfache!
  • Nutzen Sie nach Möglichkeit Busse, Bahnen oder Taxen!
  • Bilden Sie Fahrgemeinschaften und bestimmen Sie vorher, wer zurückfährt und nüchtern bleibt!
  • Setzen Sie sich nicht zu betrunkenen oder bekifften Fahrerinnen oder Fahrern ins Auto!

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