Der Landtag von Baden-Württemberg hat am Donnerstag in erster Lesung über das neue Rettungsdienstgesetz beraten. Dieses legt unter anderem fest, dass Rettungswagen in den allermeisten Notfällen künftig in 12 Minuten am Unfallort sein sollen. Bislang galt eine Zeitspanne von 10 bis 15 Minuten. Das Landeskabinett hatte das Gesetz bereits im April auf den Weg gebracht, nun muss der Landtag noch über die genaue Ausgestaltung entscheiden.

Neues Gesetz soll schnellere Hilfe in Notfällen bringen

Die Änderungen im Gesetz betreffen vor allem die Rettungsdienste wie die Johanniter oder das Deutsche Rote Kreuz im Land. Sie müssen künftig sicherstellen, dass in 95 Prozent der Notfälle innerhalb der gesetzten 12 Minuten ein Rettungswagen vor Ort ist und Hilfe leistet. Sollte ein Rettungsdienst die Grenze von 95 Prozent nicht einhalten können, kann die Rechtsaufsichtsbehörde die internen Prozesse überprüfen und Nachbesserungen fordern. Einen Anspruch darauf, dass der Krankenwagen auch tatsächlich in der Zeit vor Ort ist, gibt es laut Innenministerium aber nicht. Lediglich die allgemeine Planung der Rettungsdienste könne demnach bei Missständen verklagt werden.

Einsatzkräfte sollen lebensbedrohliche Fälle priorisieren

Das neue Gesetz unterscheidet auch stärker zwischen den verschiedenen Notfällen. Es sei ein Unterschied, ob man eine lebensgefährliche Blutung habe oder einen Schlüsselbeinbruch, sagte Innenminister Thomas Strobl (CDU). Auch bei einem Herzinfarkt müssen die Helfer deutlich schneller beim Patienten sein als beispielsweise bei einem Beinbruch.

Opposition verlangt Klarheit bei Finanzierung

Die Fraktionen von SPD und FDP sehen bei der Finanzierung noch offene Fragen. So sei ungeklärt, wie hoch die staatlichen Zuschüsse beim Bau neuer Rettungswachen seien. Die AfD-Fraktion verlangte ein Konzept, wie die Personalstärke bei Rettungsdiensten gesichert werden könne.

Der Landesverband des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) begrüßte die Gesetzesänderungen. Die konkrete Minutenzahl schaffe Klarheit etwa bei Abrechnungen mit den Krankenkassen, sagte ein DRK-Sprecher dem SWR. Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter sollen zudem mehr Maßnahmen eigenständig durchführen können. Dazu soll dann auch gehören, dass sie etwa bestimmte Medikamente geben dürfen.

Landkreise können Vorgaben für Rettungsdienste schon jetzt nicht immer einhalten

Bislang orientierten sich die Rettungsdienste an der 15 Minuten-Grenze. Und selbst diese Frist konnte in fast allen Landkreisen zuletzt immer weniger eingehalten werden. Der Erreichungsgrad lag laut Zahlen des Innenministeriums etwa im Rettungsdienstbereich Stuttgart 2022 bei 92,3 Prozent, 2,5 Prozentpunkte weniger als im Vorjahr. In Karlsruhe lag der Wert sogar nur bei 85,3 Prozent. Nur Göppingen und Mannheim schafften es 2022 über die geforderte 95-Prozent-Schwelle.

"Innerhalb des jeweiligen Rettungsdienstbereichs können die Fahrzeiten von notarztbesetzten Rettungsmitteln und Rettungswagen deutlich voneinander abweichen, insbesondere wenn eine unterschiedliche Standortstruktur zugrunde liegt", heißt es im Qualitätsbericht der Stelle zur trägerübergreifenden Qualitätssicherung im Rettungsdienst Baden-Württemberg (SQR) für das Jahr 2022.


Ähnliche Meldungen


Letzten 5 Meldungen

© 2024 T. Kuhmann