Das Bewusstsein des Menschen zeichnet sich durch die Fähigkeit aus, sich räumlich/ zeitlich zu orientieren, auf Fragen zur eigenen Person zu antworten und auf Reize (z.B. Schmerz) zu reagieren. Wenn jemand nicht mehr ansprechbar ist, d.h. wenn er auf die oben genannten Fähigkeiten der räumlich/zeitlichen Orientierung und der Reizempfindlichkeit nicht reagiert, dann wird dieser als „bewusstlos“ bezeichnet. Sollte der Betroffene jedoch reagieren, kannst Du durch gezieltes Befragen nach Beschwerden, Schmerzen, Unfallhergang usw. wichtige Informationen für die notwendige Hilfeleistung erhalten.

Maßnahmen zur Feststellung des Bewusstseins
Feststellen, ob der Betroffene bei Bewusstsein ist oder nicht; kannst Du dadurch, dass Du ihm Fragen stellst, auf die eine eindeutige Antwort möglich ist z.B. die Frage nach seinem Namen. Die Antwort hierauf kann grundsätzlich von jedem Betroffenen gegeben werden, der ansprechbar ist. Reagiert der Betroffene auf die ihm gestellten Fragen nicht, solltest Du ihn an den Schultern oder am Handgelenk anfassen.
Du musst immer damit rechnen, dass bei einem Bewusstlosen eine Störung der Atmung vorhanden ist bzw. auftreten kann, die im weiteren zu einem Atemstillstand führen kann.

© 2024 T. Kuhmann