Maßnahmen zur Feststellung der Atmung
Ist der Betroffene bewusstlos, erschlaffen seine Muskeln. Liegt der Bewusstlose in der Rückenlage kann es zu einem Zurücksinken der Zunge und damit zu einer Verlegung der Atemwege kommen. Es ist daher unbedingt notwendig, dass Du bei Bewusstlosen die Atmung überprüfst. Zur Atemkontrolle muss zunächst der Hals des Verletzten überstreckt sowie der Mund leicht geöffnet werden.

Überstrecken des Halses zur Schaffung freier Atemwege.

Liegt der Bertoffene auf dem Rücken, kniest Du Dich in Schulterhöhe seitlich neben ihm. Mit einer Hand fasst Du ihn an der Stirn, mit der anderen an das Kinn. Du kannst jetzt den Kopf vorsichtig nackenwärts beugen sowie das Kinn anheben. Der Mund des Verletzten kann dann auch leicht geöffnet werden, um ggf. den Rachen z.B. von Essensresten oder Gebissteilen zu befreien.

Dann legst Du Deine Wange über Mund/Nase des Verletzten und blickst dabei zum Brustkorb. Du kannst dann ohne Probleme die Atmung feststellen durch:
Sehen (Heben und Senken des Brustkorbes beim Ein- und Ausatmen),
Hören (Atemgeräusch),
Fühlen (Luftbewegungen an Deiner Wange).

Bei vorhandener Atmung wird der Bewusstlose / Verletzte in die stabile Seitenlage gebracht. Die bewusstlose Person darf nicht alleine gelassen werden. Du musst vielmehr immer wieder das Bewusstsein, die Atmung und die Kreislauftätigkeit kontrollieren. Dies ist unbedingt erforderlich.
Feststellung der Atmung
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