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Karlsruhe - Zeckenbisse gelten neuerdings als Unfall, wenn der privaten Unfallversicherung die neuesten Bedingungen zugrunde liegen. Die Umstellung alter Verträge erfolgt jedoch nicht automatisch. Man muss sie verlangen, wenn man finanziell besser geschützt sein will. Darauf weist der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hin.

Menschen, die nach einem Zeckenbiss unter schlimmen Folgen wie Borreliose litten, hatten bisher meist keinen Anspruch auf das mit ihrer Versicherung vereinbarte Geld für einen Unfall. Das ändert sich nun. Was aber tun, wenn ein Versicherungsunternehmen „noch nicht so weit ist” mit den neuen Bedingungen?

Dann sollten nach Vorstellung von Mark Becker, Sprecher des Bezirks Karlsruhe des BVK, zum Beispiel Eltern mit mehreren Kindern in typischen Zeckengebieten fordern, dass das Zeckenbiss-Risiko gegen einen Beitragszuschlag in der privaten Unfallversicherung der Familie mitversichert wird. Allzu hoch dürfte ein solcher Zuschlag aber nicht ausfallen, vermutet Becker, da Zeckenattacken zwar verheerende Folgen haben können, aber nicht besonders häufig in der schlimmsten Form auftreten. Dennoch warnt er: „Eine Schutzimpfung ersetzt die Versicherung auch nicht.” (ps/phf)
Quelle: http://www.ka-news.de

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