Generelle Impfung gegen Meningokokken der Gruppe C jetzt auch in Deutschland empfohlen

Für alle Kinder wird jetzt von der Ständigen Impfkommission (STIKO) im 2. Lebensjahr zum frühest möglichen Zeitpunkt eine Impfung gegen Meningokokken empfohlen. Hierdurch soll die Inzidenz wie auch Morbidität invasiver Meningokokken-Infektionen bei Kleinkindern reduziert werden. Invasive Meningokokken-Infektionen führen zu Hospitalisierung, schweren klinischen Komplikationen, wie z. B. dem Waterhouse-Friderichsen-Syndrom, sowie Residualschäden. Tödliche Verläufe kommen trotz intensivmedizinischer Behandlung auch heute noch vor.

Für die Impfung soll ein konjugierter Meningokokken-C-Impfstoff verwendet werden. Empfohlen wird zur Grundimmunisierung eine einmalige Impfung mit einem der drei in Deutschland zugelassenen Impfstoffe (Meningitecâ, Menjugateâ, NeisVac-Câ). Die Verträglichkeit dieser drei Impfstoffe ist sehr gut. Untersuchungen aus dem Vereinigten Königreich, die als erstes Land ein generelles Meningokokken-C-Impfprogramm für Kleinkinder eingeführt hatten, zeigten, dass diese drei Impfstoffe je nach Verfügbarkeit austauschbar sind.

Alle drei Impfstoffe induzieren protektive Antikörper gegen Meningokokken der Serogruppe C. Sie unterscheiden sich hinsichtlich des Trägerproteins (Carrier), an den die Oligo- bzw. Polysaccharide der Kapsel des Meningokokken-Stammes C11 konjugiert sind. Bei zweien der Impfstoffe wird ein Diphtherie-Protein und beim dritten Impfstoff ein Tetanus-Toxoid als Carrier verwendet.

Die Impfung gegen Meningokokken kann simultan mit der Verabreichung von Masern-Mumps-Röteln (MMR) (Dreifach-Impfstoff) erfolgen, wofür Untersuchungen zur Sicherheit und Immunogenität vorliegen. Hingegen liegen laut STIKO derzeit noch keine Untersuchungen zur gleichzeitigen Verabreichung der MMR-Vakzine plus Varizellen (V)-Monoimpfstoff bzw. MMRV (Vierfach-Impfstoff) vor. Ebenso liegen derzeit nur begrenzte Erfahrungen für die gleichzeitige Verabreichung des 7-valenten, konjugierten Pneumokokken-Impfstoffs und konjugierten Meningokokken-C-Impfstoffs vor.

Aufgrund von in England gewonnenen Studienergebnissen sollte derzeit auf eine gleichzeitige Verabreichung von konjugiertem Meningokokken- und Pneumokokken-Impfstoff verzichtet werden, da es Hinweise gibt, dass es hierdurch zu einer möglicherweise verminderten Immunogenität der Vakzinen kommt. Zukünftig wird auch zu prüfen sein, ob die höher valenten (10- bzw. 13-valenten) Pneumokokken-Konjugat-Impfstoffe, mit deren Verfügbarkeit in den nächsten Jahren zu rechnen sein wird, zeitgleich mit dem Meningokokken-Impfstoff verabreicht werden können. Gleiches gilt für den in den USA bereits verfügbaren 4-valenten Meningokokken-Impfstoff (A, C, W135, Y), der dort seit 2005 bereits für die Impfung von Kindern generell empfohlen wird.

Zur Verbesserung der Compliance wird angestrebt, die Zahl der Arztbesuche von Kleinkindern für Impfungen möglichst gering zu halten, ohne hierbei durch eine Koadministration von Impfstoffen möglicherweise eine Abnahme der Immunogenität und Schutzdauer in Kauf zu nehmen. Daher wird es auch zukünftig notwendig sein, jede Innovation, seien es neue Kombinationsimpfstoffe oder neue Monovakzinen, hinsichtlich einer Koadministration mit bereits empfohlenen Impfstoffen, eingehend auf Immunogenität und Reaktogenität zu untersuchen (Prof. Dr. Tino F. Schwarz, Gelbfieber-Impfstelle, Facharzt für Labormedizin, Medizinische Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie, Würzburg; Redaktion medizin.de).

Quelle: medizin.de

Ähnliche Meldungen


Letzten 5 Meldungen

Welche Leitsätze hatte das DRK?
© 2024 T. Kuhmann