Erste-Hilfe-Leistungen gehören zu unseren täglichen Aufgaben. Nach entsprechender Ausbildung setzen wir hierzu bei Bedarf auch med. -technische Geräte, Erste-Hilfe-Einrichtungen oder auch chirurgische Bestecke ein um z.B. einen Stachel aus der Wunde zu entfernen. Als Anwender sind wir für den technisch- und hygienisch einwandfreien Zustand dieser Hilfsmittel verantwortlich. Eine Infektionsgefahr für den Ersthelfer und den Patienten muss sicher ausgeschlossen werden. Die Übertragung von Keimen, Bakterien, Viren oder Pilzen stellt ein hohes Risiko dar. Dies kann nur durch einen sachgerechten Umgang und eine ordnungsgemäße Desinfektion erreicht werden. Der nachfolgende Fachbeitrag soll Sie hierbei unterstützen.

Bedingt durch die Lagerung bilden sich auf allen Gegenständen im laufe der Zeit Keime welche bei Kontakt schwere Infektionen auslösen können. Dies trifft insbesondere für die o. Gen. Hilfsmittel bei direktem Kontakt mit offenen Wunden oder Schleimhäuten zu. Eine regelmäßige prophylaktische Reinigung und Desinfektion ist deshalb - und insbesondere auch nach jedem Gebrauch - zwingend vorgeschrieben. Die Keimverschleppung von Patient zu Patient kann ein tödliches Risiko sein und muss unbedingt verhindert werden.

Rechtliche Anforderungen (Zusammenfassung)

Medizingeräte/produkte (z.B. Absaugpumpe oder Sauerstoffbehandlungsgerät) dürfen nur von Personal errichtet, betrieben und angewendet werden, das dafür die erforderliche Ausbildung und Kenntnis besitzt. Bei einer Neuanschaffung ist darauf zu achten, dass das Medizingerät einschließlich Zubehör vor Inbetriebnahme am Betriebsort vom Hersteller oder Händler einer Funktionsprüfung unterworfen wird. Der Hersteller oder eine befugte Person hat einen beauftragten des Betreibers (Medizinproduktebeauftragten) einzuweisen, der wiederum die einzelnen Anwender anhand der Gebrauchsanweisung in der Funktion des Gerätes einweist. Die Funktionsprüfung sowie die Einweisung müssen im Medizinproduktebuch dokumentiert werden. Werden von einem Mitarbeiter Medizingeräte zum Einsatz gebracht, für die er keine Einweisung im Medizinproduktebuch nachweisen kann, handelt der Mitarbeiter ordnungswidrig. Im Extremfall (Schadensfall) wird dies für ihn strafrechtliche Folgen haben. Der Anwender hat sich vor Anwendung des Medizingerätes sowie des Zubehörs von dem ordnungsgemäßen Zustand und der Funktionsfähigkeit zu überzeugen. Werden hierbei Mängel festgestellt, darf das Gerät nicht mehr betrieben werden. Dem Anwender ist ein Zugriff auf eine aktuelle Gebrauchsanweisung jederzeit zu gewähren. Das Medizinproduktebuch muß während der Arbeitszeit zugänglich sein. Werden Medizingeräte nicht ordnungsgemäß gereinigt, desinfiziert oder sterilisiert, handelt der Anwender ebenfalls ordnungswidrig. Mitarbeiter welche mit der Anwendung oder Desinfektion dieser Hilfsmittel betraut sind müssen fachlich qualifiziert und darüber hinaus regelmäßig unterwiesen werden. Auch diese Unterweisungen sind zu dokumentieren.

Die Praxis

Leider fehlt es oftmals an den räumlichen Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Desinfektion der Gerätschaften. Desinfektionsmittel sollten grundsätzlich in einem gesicherten Chemikalienraum und für betriebsfremde Personen unzugänglich aufbewahrt werden. Für das ansetzen der Desinfektionslösung und die Durchführung sollte ebenfalls ein eigener geschützter Arbeitsbereich mit ausreichender Be- und Entlüftung vorhanden sein da Desinfektionslösungen gesundheitsschädlich sind. Ersatzweise und vor allem auch aus der Unkenntnis heraus werden - wenn überhaupt - die Gerätschaften (z. B. Pinzetten) nicht selten lediglich vor oder nach dem Gebrauch kurz mit einem Händedesinfektionsspray abgesprüht und unmittelbar danach sofort zur Wundbehandlung eingesetzt. Das ist jedoch gerade in der heutigen Zeit ein geradezu sträflicher und u. U. tödlicher Leichtsinn und muss deshalb unbedingt vermieden werden. Dies ist auch mit einfachen und kostengünstigen Maßnahmen möglich und dient im Übrigen auch der eigenen Sicherheit.

Wie desinfiziere ich richtig?

  1. Verwenden sie nur zugelassene Desinfektionsmittel (DGHM)
  2. Beachten Sie die Herstellerhinweise. Benutzen Sie unbedingt Schutzkleidung (Schürze, Brille und Gummihandschuhe).
  3. Beachten Sie die Herstelleranweisung und benutzen Sie die Dosierhilfen.
  4. Direkt nach Gebrauch ggf. grobe organische Verschmutzungen mit Zellstoff entfernen. Instrumente sofort einlegen. Ggf. öffnen oder in Einzelteile zerlegen, komplett und luftblasenfrei eintauchen. Hohlräume durchspülen.
  5. Vom Hersteller angegebene Stand und Einwirkzeiten genau beachten.
  6. Instrumente gründlich mit Wasser abspülen.
  7. Erst nach der Desinfektion ggf. reinigen. Grobe Verunreinigungen mit Bürste entfernen, sodann erneut desinfizieren. Bei Bedarf sterilisieren.

Absauggeräte

Absauggeräte zur Schleim- und Sekretabsaugung bergen ein großes Infektionspotenzial sowohl für das Personal als auch für die Patienten. Nur eine fachgerechte Desinfektion nach jeder Benutzung kann die Infektionskette unterbrechen.

Ein Absauggerät sollte nicht nur äußerlich desinfiziert werden. Aufgrund der Gefahr eines Sekretrückflusses sind vor allem auch die Innenflächen des Saugschlauches sicher zu desinfizieren. Das bloße Einlegen in ein Desinfektionsmittel reicht dabei nicht. Luftblasen im Inneren verhindern die vollständige Benetzung der mit Krankheitserregern kontaminierten Flächen. Daher ist nach jeder Anwendung ein schaumarmes, speziell für Absauggeräte geeignetes Desinfektionsmittel durchzusaugen.

Bedenken Sie bitte dass auch Sie beim Arzt oder im Krankenhaus einwandfreie hygienische Bedingungen erwarten. Der Arbeitsaufwand und die Anschaffungskosten der notwendigen Gerätschaften sind gering und die vorgeschriebene Unterweisung wäre doch einmal ein Thema in der nächsten Erste-Hilfe-Fortbildung. Als Fachkraft/Betriebsleiter tragen Sie hierfür die persönliche Verantwortung!
Quelle: Roland Westphal
Notfallseminare
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