Die 10 Gebote zur Frühdefibrillation

1. Gebot

Halbautomaten dürfen nur von geschulten, in die Gerätetechnik eingewiesenen Helfern angewendet werden.

2. Gebot

Die Anwendung von halbautomatischen Defibrillatoren erfolgt nur nach der Feststellung von Bewußtlosigkeit und Atem- und Kreislaufstillstand.

3. Gebot

Zur Vermeidung von Fehlfunktionen wird das Gerät nur am ruhig liegenden Patienten angewandt, nicht während eines Transports.

4. Gebot

Der Halbautomat darf nicht in explosionsgefährdeter Umgebung, nassem Untergrund oder auf elektrisch leitendem Untergrund benutzt werden.

5. Gebot

Die Anwendung an Personen unter 12 Jahren oder einem geschätzten Körpergewicht unter 36 Kilogramm ist nicht gestattet.

6. Gebot

Bei Gerätefunktionstörungen ist der Ablauf der Frühdefibrillation sofort abzubrechen. Basismaßnahmen sind bis zum Eintreffen des Notarztes weiterzuführen.

7. Gebot

Basismaßnahmen haben bei jeder Störung des Algorithmus absoluten Vorrang.

8. Gebot

Der Helfer, der den Halbautomat bedient, ist "Chef" und gibt den Ablauf vor.

9. Gebot

Während der Analyse und der Durchführung der Defibrillation darf der Patient nicht berührt, auch nicht beatmet werden.

10. Gebot

Es dürfen insgesamt nicht mehr als 12 Defibrillationen durchgeführt werden.
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